Das Widerrufsrecht einfach erklärt!

Das Widerrufsrecht beim Maklervertrag
Gemäß der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) hat der Gesetzgeber dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Maklerverträge eingeräumt.

Die Kosten eines Maklervertrags
Eine Provisionszahlung durch den Käufer an uns wird erst fällig, wenn der Käufer bei einem Notar einen notariell beurkundeten Kaufvertrag für ein durch uns angebotenes Objekt unterschreibt. Kommt es nicht zu einem notariellen Kaufvertrag, ist unsere Tätigkeit für den Interessenten kostenlos.

Was bedeutet das Widerrufsrecht?

Früher:
Ein Kaufinteressent nimmt mit einem Makler Kontakt auf, da er sich für eine vom Makler angebotene Immobilie interessiert. Durch diese Kontaktaufnahme kam ein Maklervertrag zustande. Das durch diese Kontaktaufnahme ein Vertrag abgeschlossen wurde, war vielen Kaufinteressenten gar nicht bekannt.

Heute:
Auch wenn sich heute ein Kaufinteressent mit einem Makler telefonisch oder per Mail in Verbindung setzt, kommt es zum Abschluss eines Maklervertrags, der allerdings unter das Fernabsatzgesetz fällt. Das gilt für alle Verträge, die ohne persönliches Erscheinen, sondern per Fax, Brief, E-Mail oder Telefon angebahnt werden, ebenso, wie Sie es sicherlich von anderen Online-Käufen (z. B. einer Waschmaschine etc.) kennen.

Der Kaufinteressent/Verbraucher muss darüber belehrt werden, dass er mit seiner Kontaktaufnahme mit dem Makler einen Vertrag abgeschlossen hat. Mit dieser Belehrung beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist. Der Makler kann erst nach Ablauf dieser Widerrufsfrist seine Tätigkeit vollständig aufnehmen.

Soll der Makler sofort tätig werden, damit Besichtigungstermine vereinbart oder weitere Objektinformationen übermittelt werden können, kann der Kunde ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichten.

Um Ihnen den Ablauf zu erleichtern, erhalten Sie nach dem Erstkontakt die gesetzlich geforderte Widerrufsbelehrung. Kurze Zeit später eine Mail von uns, durch die Sie mit einem einfachen „Klick“ auf Ihr Widerrufsrecht verzichten können. Sie erhalten dann umgehend und kostenlos die angeforderten Informationen.

Auch jetzt fällt eine Provision selbstverständlich nur dann an, wenn Sie das Objekt tatsächlich gekauft haben, also ein Kaufvertrag bei einem Notar beurkundet wurde.

Was soll dieses Widerrufsrecht bezwecken?
Der Gesetzgeber möchte dadurch den Verbraucher schützen. Vielen Menschen ist nicht bekannt, dass Verträge auch ohne Unterschrift abgeschlossen werden können. Durch die Belehrung wird das für den Kunden sehr transparent. Faire Makler halten sich an die geltenden Gesetze.